Änderung der Hauptsatzung
Wahl von Ortsräten in den Ortsteilen Esbeck, Sehlde, Mehle und Wülfingen

Inhalt des Antrages:

Die Verwaltung wird gebeten, den Entwurf einer Änderung der Hauptsatzung entsprechend der in der Betreffzeile genannten Zielsetzung zu erarbeiten.

Die Wahl von Ortsräten soll zur nächsten Kommunalwahl verbindlich geregelt sein.

Auf die §§ 90 ff NKomVG wir hingewiesen.

Begründung:

Mit der Wahl von Ortsräten wird das Demokratieverständnis der Bürgerinnen und Bürger vor Ort gestärkt. Gleichzeitig werden Anreize für mehr bürgerschaftliches Engagement in den Ortschaften geschaffen.

Die Wahrnehmung der Interessen der Ortschaften durch gewählte Mitglieder eines Ortsrates wird darüber hinaus die Akzeptanz von politischen Entscheidungen erhöhen.

In den Ortschaften Wittenburg und Sorsum soll es vor dem Hintergrund der jeweils geringen Einwohnerzahl zunächst bei der Bestellung von Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorstehern bleiben.

Reiner Jäkel, Fraktionsvorsitzender