Höchstspeicherfrist
Verantwortlich:
Katrin Münch
Abteilungsleiterin Kommunikation
SPD-Parteivorstand
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
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parteivorstand@spd.de
Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Heiko Maas hat einen klugen und vor allen Dingen ausgewogenen Vorschlag zur Höchstspeicherfrist vorgelegt. Eine geringe Speicherdauer von maximal zehn Wochen, der strikte Richtervorbehalt sowie die weitreichenden Regelungen für Transparenz und Rechtsschutz der Betroffenen belegen dies. Nach einer ersten Durchsicht sehe ich die strengen Bedingungen erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht, der Europäische Gerichtshof, aber auch der SPD-Bundesparteitag dazu im Herbst 2011 aufgestellt hat. Mit Argusaugen werden wir jetzt darauf achten, dass dieser Vorschlag unseres Bundesjustizministers das parlamentarische Verfahren unbeschadet durchläuft.
Herzliche Grüße
Yasmin Fahimi, SPD-Generalsekretärin
Mehr Informationen findet Ihr /finden Sie hier:
Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Und hier stellen wir das gesamte Konzeptpapier vor: