Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule

Regierungskoalition hilft Schulträgern bei den Kosten für die inklusive Schule

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Genossinnen und Genossen,

die rot-grüne Regierungskoalition hat am Mittwoch im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird: „Das Land gibt für alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr 17,5 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 30 Millionen Euro jährlich für die Kosten der Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen“, erklärt dazu der Vorsitzende des SPD-Stadtverbandes Elze, Michael Falke.

„Unsere Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden also bei den Kosten für bauliche und sonstige Maßnahmen für Inklusion maßgeblich unterstützt“, macht der Elzer SPD-Vorsitzende deutlich.

„Wenn Inklusion an den Schulen in Niedersachsen gelingen soll, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist mit diesem Gesetz der Regierungskoalition gelungen“, betont Michael Falke. „Es ist bedenklich, dass die CDU/FDP-Opposition sich dem Recht auf schulische Inklusion von Menschen mit Behinderungen entgegenstellt. Die Opposition redet nur von Inklusion, hat aber bei diesem wichtigen Gesetz nicht mitgestimmt.“

Der Vorsitzende SPD-Stadtverbandes Elze macht deutlich: „Eine Gesellschaft, in der Ausgrenzung an der Tagesordnung ist, ist nicht die Gesellschaft, für die wir als Sozialdemokraten stehen. Eine fehlende Rampe für Rollstuhlfahrer, ein nicht schallgedämmter Raum oder ein fehlender Fahrstuhl dürfen nicht der Grund für das Scheitern von gemeinsamem Lernen und Leben sein.“

Michael Falke, Stadtverbandsvorsitzender