Antrag der SPD-Fraktion an den Rat der Stadt Elze.

Inhalt des Antrages:

Der Rat der Stadt Elze möge bechließen:

Die Verwaltung wird bis zum 30.06.2012 gebeten, alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Straßen, wege und Plätze in der Einheitsgemeinde Elze auf ihre Barrierefreihgeit zu untersuchen, ggf. bestehenden Handlungsbedarf zur Herstellung der Barrierefreiheit zu ermitteln und die hiefür anfallenden Kosten grob zu schätzen.

Begründung:

Mit Antrag vom 07.12.2010 hat die SPD-Fraktion ein Konzept für die kommunale Seniorenpolitik in der Einheitsgemeinde Elze angesprochen und in diesem Zusammenhang einige Themenbereiche genannt, die dabei zu berücksichtigen sind. Leider ist dieser Antrag noch nicht abschließend behandelt worden.

Es wird für erforderlich gehalten, dass im Rahmen dieses Konzeptes auch Aussagen zur Herstellung der Barrierefreiheit in unserer Einheitsgemeinde getroffen werden.

Die in dem Beschlussvorschlag beschriebenen Erhebungen sollen mit den in Elze lebenden Menschen mit Behinderung sowie mit Verbänden und Institutionen, die in Elze die Politik für Menschen mit Behinderung begleiten, erörtert werden. Im Anschluss wird über eine Prioritätensetzung zu entscheiden sein.

Die Erhebungen durch die Verwaltung werden einigen Aufwand erfordern.So wird es nicht genügen, sich auf räumliche Barrieren zu konzentrieren, beispielsweise auf Stolperfallen, zu geringe Beweegungsflächen für Rollstühle oder zu enge Eingänge. Erforderlich wird vielmehr sein, auch Barrieren für Menschen mit einer Behinderung im sensorischen oder kognitiven Bereich zu identifizieren. Dies könnte beispielsweise bei einer fehlenden kontrastreichen Gestaltung, bei einer Nichteinhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips oder bei fehlenden Kennzeichnungen durch Piktogramme der fall sein.

Der im Beschlussvorschlag genannte Termin berücksichtigt diesen erheblichen Arbeitsaufwand.

Die Vielzahl der zu prüfenden Objekte unbd der in Betracht kommenden Maßnahmen rechtfertigt aus Sichtr der SPD-Fraktionb ferner, auf eine detaillierte Kostenermittlung zu verzichten. Eine grobe Einschätzung wird für eine Prioritätenfestlegung zunächst für ausreichend angesehen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Artikel 9 auf die Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation und zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und landlichen Gebieten offen stehen oder bereit gestellt werden, zielt.

Das Thema Barrierefreiheit hart auch vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung.

Werner Jünemann, SPD-fraktionsvorsitzender